Kornmeier & Partner: Abmahnung von Urheberrechtsverstößen in Filesharing-Tauschbörsen

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Die Kanzlei Kornmeier und Partner geht im Auftrag zahlreicher Rechteinhaber von Musikwerken gegen urheberrechtliche Verstöße an den jeweiligen Liedern vor.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, die abgemahnten Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Tauschbörsen begangen zu haben.
Abgemahnt werden unter anderem:

Musikwerke:

“Where Them Girls (feat. Nicki Minaj & Flo Rida)“ – David Guetta (EMI Music Germany GmbH & Co.)
“Bon Bon” – Pitbull (GSDR GmbH)
 “Snus Together (The Beat Thiefs Bootleg)” – Avicii & Sebastian Drums (GSDR GmbH)
“You’re Not Alone” – Mads Langer (GSDR GmbH)

Filmwerke:

“Office Romance – Our Time“ (GV World GmbH)
“Lucky Trouble – Vykrutasy” (GV World GmbH)
“Суперменеджер или мотыга судьбы – Supermanager oder die Hacke des Schicksals“ (Amselfilm)

 
Die Kanzlei Kornmeier und Partner fordert für ihre Mandaten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier und Partner abgemahnt wurden?

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