Kornmeier & Partner: Filesharing am Album „Ewig“ (Eisblume) abgemahnt

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Abmahnung GSDR GmbH: „Ewig“ (Eisblume)

Für die GSDR GmbH verfolgt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Album „Ewig“ der Berliner Rock-Pop Band Eisblume. Das Album soll von den Betroffenen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und in dieser erneut zum Download angeboten worden sein.

Die Newcomer-Band veröffentlichte Anfang Februar 2012 ihr zweites Album, „Ewig“. Bereits im Januar dieses Jahres wurde die Single „Für immer“ aus dem aktuellen Album präsentiert, welche die Melodie des Titels „River Flows in You“ des koreanischen Pianisten Yiruma arrangierte.

Die Frankfurter Kanzlei wirft den Adressaten der Abmahnungen vor, das Album aus einem der gängigen p2p-Netzwerke (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und dadurch anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Durch diese Verstöße an den Urheberrechten der GSDR GmbH macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Ansprüche aus dem Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber den Abgemahnten geltend.

Gefordert wird die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dieser beläuft sich auf 600,00 € und beinhaltet sowohl Schadensersatz als auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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