Abmahnung GSDR GmbH: „Le Bump“ (Yolanda Be Cool feat. CW)
Im Auftrag der GSDR GmbH verfolgt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße, begangen in Filesharing-Tauschbörsen, an dem Titel „Le Bump“ der Künstler Yolanda Be Cool feat. CW.
Den Abgemahnten wird zur Last gelegt, den Titel der australischen Band, die 2010 mit dem Titel „We No Speak Americano“ einen Welthit landete, aus einem p2p-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die GSDR GmbH Ansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend. Diese belaufen sich auf Unterlassung sowie Schadensersatz in Höhe von 450,00 €.
Abmahnung GSDR GmbH: „Dancing on my own” (Robyn)
Darüber hinaus geht die Frankfurter Kanzlei, ebenfalls für die GSDR GmbH, gegen Filesharing an dem Titel „Dancing on my own” des Künstlers Robyn vor. Der Titel ist auf diversen Samplern enthalten, unter anderem auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“.
Da auch dieser Song aus einem p2p-Netzwerk heruntergeladen worden sein soll, werden in diesen Abmahnfällen ebenfalls Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen die Betroffenen geltend gemacht. Neben der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung wird die Zahlung von 450,00 € verlangt.