Abmahnung EMI Music Germany GmbH: „Best Of” (Helene Fischer) und „Best Of Live – So Wie Ich Bin” (Helene Fischer)
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wieder einmal Urheberrechtsverstöße in Filehsharing-Tauschbörsen ab. Diesmal sind zwei Albender deutschen Schlager-Ikone Helene Fischer, namentlich „Best Of“ und „Best Of Live – So Wie Ich Bin“, Ziel der Abmahnschreiben.
Den vermeintlichen Filesharern wird vorgehalten, eins oder gar beide Alben aus einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen und somit wiederum zum Download bereitgestellt zu haben. Damit wäre der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem die Frankfurter Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend macht.
Dabei fordert sie von den Inhabern der ermittelten Internetanschlüsse neben einer Unterlassungserklärung einen Vergleichsbetrag. Dieser variiert zwischen 1.200,00 €, wenn ein Album der Schlagersängerin widerrechtlich heruntergeladen worden ist, und 1.800,00 €, sofern der Abgemahnte gleich beide Alben unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht hat.
Vorsicht bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung
Bei der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte besonders gründlich der Wortlaut dessen, was man unterzeichnet, berücksichtigt werden, da die EMI Music Germany GmbH nicht nur von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, sondern auch von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten wird. Unter Umständen könnten also weitere Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden, insbesondere, wenn noch weitere Titel der EMI Music Germany GmbH über den Internetzugang geladen worden sind.