Abmahnung GSDR GmbH: „Club Rocker“ (Inna)
Für die GSDR GmbH versendet die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zur Zeit Abmahnungen wegen Filesharings der Single „Club Rocker“ der rumänischen Sängerin Inna.
Der Song, der dem Album „I Am the Club Rocker“ entstammt, wurde bereits im Jahre 2010 veröffentlicht und ist darüber hinaus auf diversen Samplern enthalten (wie zB auf „Kontor House of House Vol. 14“).
Den vermeintlichen Filesharern wird vorgehalten, dass „Club Rocker“ von ihrem Internetanschluss aus einem p2p-Netzwerk heruntergeladen worden sein soll. Außerdem soll der Song anschließend erneut auf die Plattform hochgeladen worden sein. Dadurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.
Aus diesem macht die Frankfurter Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend. Konkret wird die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 450,00 € gefordert.
Folgeabmahnungen drohen
Da „Club Rocker“ auf diversen Chart-Samplern, enthalten ist, sollte die Unterlassungserklärung vor ihrer Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Eine zu weit gefasste Erklärung kommt einem pauschalen Schuldeingeständnis gleich und kann weitere, kostspielige Abmahnungen zur Folge haben. Zu empfehlen ist vielmehr die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.