Kornmeier & Partner: Abmahnungen von David Guetta Songs

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Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverstöße an Titeln des derzeit angesagtesten Künstlers David Guetta ab.

„Where Them Girls“ (David Guetta feat. Flo Rida & Nicki Minaj), „Little Bad Girl“ (David Guetta feat. Taio Cruz & Ludacris)

Die abgemahnten Filesharer sollen die Titel „Where Them Girls“ (David Guetta feat. Flo Rida & Nicki Minaj) oder „Little Bad Girl“ (David Guetta feat. Taio Cruz & Ludacris) aus p2p-Tauschbörsen (u. a. Emule, BitTorrent, Limewire) heruntergeladen haben.

Ihnen wird vorgeworfen, die Titel unerlaubt per Upload öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dieses Hochladen des Titels geschieht automatisch mit dem Download und stellt anderen Nutzern den entsprechenden Titel wiederum zum Download bereit.

Von den Betroffenen wird eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag von 450,00 € gefordert, welcher Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und Lizenzgebühren enthält.

Weitere Abmahnungen drohen

Die abgemahnten Dateien stammen hauptsächlich von Chartcontainern, sodass weitere Abmahnungen bei Unterzeichnung der beigefügten allgemeinen Unterlassungserklärung drohen. Diese Unterlassungserklärung könnte im schlimmsten Fall als pauschales Schuldeingeständnis angesehen werden, das für die Betroffenen äußerst teuer werden könnte.

Was können Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?

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