Abmahnung Abercrombie & Fitch Europe S.A.
Die Firma Abercrombie & Fitch Europe S.A. geht, vertreten durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Frankfurt am Main), gegen die unerlaubte Verwendung von Bildern, auf denen eine Jacke aus dem Sortiment des Bekleidungsherstellers zu sehen ist, vor. Die Adressaten der Abmahnungen sollen die Bilder des angesagten Labels kopiert und bei eBay zum Zweck der Werbung für die abgebildete Jacke genutzt haben.
Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Frankfurt am Main) vertritt das amerikanische Mode-Label in diversen Verfahren, u.a. wegen Lizenz- oder Markenrechtsverletzungen.
Die abgemahnten eBay-Nutzer nutzten die jedoch Produktbilder ohne das nötige Einverständnis der Abercrombie & Fitch Europe S.A. Aufgrund des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen der amerikanischen Mode-Marke macht die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte nun diverse Forderungen gegenüber den Abgemahnten geltend.
Zum einen wird von den Betroffenen gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zudem Auskunft darüber zu erteilen, wo die auf dem Bild abgebildete und zur Versteigerung auf der Internetplattform angebotene Jacke erworben wurde. Des Weiteren verlangt die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte Schadensersatz. Bei der gestellten Forderung handelt es sich um den sog. „doppelten Schadensersatz“, welcher einen Schadensersatz aus einer Lizenzanalogie sowie eine Schadensersatzforderung wegen unterlassener Urheberbenennung des Bildes beinhaltet.