Abmahnung Abercrombie & Fitch Europe S.A.
Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Frankfurt am Main) mahnt derzeit eBay-Verkäufer wegen Verletzungen des Markenrechts ihrer Mandantin, der Abercrombie & Fitch Europe S.A., ab. Die Verkäufer sollen Kleidungsstücke ohne Zustimmung der Firma mit dem Slogan „Abercrombie & Fitch“ gekennzeichnet haben.
Das Modeunternehmen Abercrombie & Fitch, dessen Hauptsitz sich in New Albany befindet, zählt neben der Marke „Abercrombie & Fitch“ auch die Marke „Hollister Co.“ zu ihrem Unternehmen. Abercrombie & Fitch zeichnet besonders der Elch (engl. „Moose“) sowie der Vintage-Look der Kleidung aus.
Von der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Frankfurt am Main) wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert. Der Gegenstandswert ist auf 115.000 € festgelegt worden.
Vor der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte diese sorgfältig geprüft werden, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Darüber hinaus ist eine genaue Prüfung der festgelegten Vertragsstrafe nur ratsam.