Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH geht die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012“ vor. Die gerügten Verstöße sollen von den Betroffenen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.
Doppelabmahnungen drohen
Auf dem Sampler sind unter anderem die Titel „Somebody That I Used To Know“ (Gotye feat. Kimbra), „Ai Se Eu Te Pego“ (Michel Telo), „Video Games“ (Lana Del Rey) oder auch „Someone Like You“ (Adele) enthalten. Problematisch dabei ist, dass diese Titel nicht nur von der Berliner Kanzlei abgemahnt werden, sondern unter anderem auch von der Kanzlei Sebastian (LINK!). Somit besteht die Gefahr, für den Urheberrechtsverstoß an einem Titel gleich doppelt abgemahnt und zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet zu werden.
Im vorliegenden Fall soll von den Nutzern ein oder gar mehrere Titel des Samplers aus einer p2p-Tauschbörse (z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen bzw. erneut zum Download angeboten worden sein. Aus diesem Urheberrechtsverstoß macht die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Betroffenen geltend. Diese bestehen nicht nur in der Forderung nach einer Unterlassungserklärung, sondern auch in dem Verlangen nach einer pauschalen Summe, welche Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten beinhaltet, in Höhe von 450,00 €.
Sorgfältige Prüfung der Unterlassungserklärung unabdingbar
Bevor die Betroffenen die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollte diese von einem Fachanwalt sorgfältig geprüft werden. Zumeist sind diese Erklärungen sehr allgemein gefasst und stellen ein Schuldeingeständnis des Unterzeichners dar. Da auf dem gegenständlichen Sampler insgesamt 100 Titel enthalten sind, könnte ein solches Schuldeingeständnis kostspiele Folgen haben.