Denecke von Haxthausen: Abmahnung des Megahits „Ai Se Eu Te Pego“ (Michel Telo)

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Ai Se Eu Te Pego“ (Michel Telo)

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen Rechtsanwälte verfolgt für ihre Mandantin, der DigiRights Administration GmbH, Urheberrechtsverstöße an Michel Telos Überraschungserfolg „Ai Se Eu Te Pego“.

Der portugiesische Song, der im Winter 2011 völlig unerwartet die Single-Charts stürmte, ist nicht nur durch den prägnanten Tanz, welcher sogar von Fußballprofis nach Toren gezeigt wurde, sondern auch durch den Gute-Laune-Faktor ein echter Erfolg.

Doch jede Popularität hat auch ihren Preis, den zahlreiche Internetnutzer nicht bereit sind zu zahlen, sondern die vermeintlich kostengünstigere Variante eines illegalen Downloads in Filesharing-Tauschbörsen wählen. Gegen diese Praxis geht nun die Kanzlei Denecke von Haxthausen Rechtsanwälte für ihre Mandantin vor.

Den Betroffenen wird in den Abmahnschreiben zur Last gelegt, eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung begangen zu haben, indem der Titel von diesen entweder aus einem p2p-Netzwerk herunter- oder in ein solches hochgeladen wurde.

Aufgrund dessen macht die Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für ihre Mandantin gegenüber den vermeintlichen Filesharern geltend. Die geforderte Abgeltungssumme beläuft sich dabei auf 480,00 €, welche innerhalb einer relativ kurzen Frist zu begleichen ist.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Denecke von Haxthausen Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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