Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: „Devil“
Die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte geht seit Neuestem für die Universal Pictures International Germany GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Film „Devil” vor. Dieser soll von dem Internetanschluss der Abgemahnten aus einer Filesharing-Plattform (u. a. BitTorrent, Emule, eDonkey, Limewire) heruntergeladen worden und somit zum Download bereitgestellt worden sein. Damit wäre der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.
Wegen des von dem Internetanschlussinhaber begangenen Filesharings macht die Dortmunder Kanzlei aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung einen Anspruch auf Unterlassung sowie einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 450,00 € geltend.
Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: „Senna“
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte Rechtsanwälte für die Universal Pictures International Germany GmbH Verstöße an den Urheberrechten des Filmes „Senna“. Die Dokumentation über den verstorbenen Formel 1-Piloten Ayrton Senna, die einen Einblick in sein berufliches wie privates Leben bietet, lief erst im Mai 2011 in den deutschen Kinos an.
Den Empfängern der Abmahnungen wird auch in diesem Fall vorgehalten, den Film in einer p2p-Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben, was meist die Folge eines Downloads des Titels ist.
Auch in diesem Abmahnfall wird eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag von 450,00 € gefordert.
Generell ist bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte Rechtsanwälte Vorsicht geboten, da sich diese in vielen Fällen auf das gesamte Repertoire der Universal Pictures International Germany GmbH bezieht und nicht ausschließlich auf den abgemahnten Film. So kann schnell die Vertragsstrafe von 5001,00 € fällig werden.