Universal Pictures International Germany GmbH: "Fast and Furious Five"
Im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH verfolgt die Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar (ehemals Auffenberg und Witte Rechtsanwälte) Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Fast and Furious Five“. Der Actionfilm, der am 28. April 2011 in Deutschland seine Kinopremiere feierte, ist der fünfte Teil der Fast and Furious Reihe.
Der Film soll von den abgemahnten Internetanschlussinhabern in Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein. Der damit verbundene unberechtigte Upload des Werkes stellt nach Ansicht der Kanzlei den gerügten Urheberrechtsverstoß dar.
Die Dortmunder Kanzlei fordert von den Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 €, der sich aus 100,00 € Rechtsanwaltskosten und 350,00 € Schadensersatz zusammensetzt.