Die Kanzlei Sebening Henke Wötzel Rechtsanwälte ist von der Comtekk e.K. mit der Abmahnung diverser Konkurrenten beauftragt worden. Den Abgemahnten wird zur Last gelegt, durch die Verwendung der Aussage „CE-geprüft“ einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.