Abmahnung für Herrn Dean Leal, Immoral Productions
Der Meininger Rechtsanwalt Marko Schiek vertritt die Immoral Production und deren Inhaber Herrn Dean Leal in der Abmahnung zahlreicher Filesharing-Fälle. Gegenstand der Abmahnungen sind Verstöße an den Rechten zahlreicher Pornofilme.
Die Verstöße an den diversen Filmen der Productionsfirma sollen insbesondere in p2p-Tauschbörsen begangen worden sein. Den abgemahnten Inhabern des ermittelten Internetanschlusses wird zur Last gelegt, einen Film des Rechteinhabers Herrn Dean Leal aus der Filesharing-Tauschbörse herunter geladen und anderen Nutzern zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben.
Hierdurch sieht Rechtsanwalt Marko Schiek den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem er Ansprüche für seinen Mandanten geltend macht. So fordert er neben der Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages, der Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten beinhaltet, von 1.270,00 €.
Insbesondere vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte sorgfältig geprüft werden, ob sich durch eine Unterschrift nicht weitere Risiken ergeben. Häufig ist bei Abmahnungen wegen Downloads eines Pornofilms der Betroffene bedenkenlos bereit, den Forderungen der Abmahnenden nachzukommen, um sich vor Rechtfertigungen vor Familie, Freunden oder Bekannten zu schützen.