Abmahnung für die Firma Awares GmbH
Die Impressumspflicht für die Präsenzen von Firmen in Sozialen Netzwerken ist derzeit eines der wohl heftigst umstrittenen Themen im Internetrecht. Dass ein Impressum vorhanden sein muss, ist allgemeiner Konsens. Allerdings ist insbesondere die Gestaltung eines rechtssicheren Impressums schwierig, da über Umfänge und Inhalte rechtliche Unsicherheit herrscht.
Rechtsanwalt Michael Winter mahnt für die Firma Awares GmbH aktuell Konkurrenten ab, da diese auf ihrem Facebook-Auftritt kein Impressum bereitgestellt haben. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Aus diesem Grunde fordert er für seine Mandantin Unterlassung und Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Diesen legt er einen Streitwert von 10.000,00 € zu Grunde.
Essentiell für die Frage, ob eine Abmahnung wegen des Wettbewerbsverstoßes überhaupt gerechtfertigt ist, ist das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen der Awares GmbH und den Abgemahnten.
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