Abmahnung Trak Music GnbR: „Here comes the Night“ (Darius & Finlay feat. DAZ)
Im Auftrag der österreichischen Firma Trak Music GnbR geht die Berliner Kanzlei Meier gegen Urheberrechtsverstöße an dem Musiktitel „Here comes the Night“ der Künstler Darius & Finlay feat. DAZ vor.
Die Trak Music GnbR hält die Rechte an allen Titeln des Musikproduzenten- und DJ-Trios Darius & Finlay, welches aus Christian Gmeiner, Peter Hinterkerner und Johann Gmachl besteht. Hits landete das österreichische Trio unter anderem mit den Titeln „Destination“, „Rock To The Beat“ oder auch „Till Morning“.
In denen von Rechtsanwalt Marcus Meier versendeten Abmahnungen wird den Empfängern vorgehalten, den Titel „Here comes the Night“ des Trios unerlaubt aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und auf jener dann erneut zum Download bereitgestellt zu haben.
Den vermeintlichen Filesharern auf die Schliche gekommen ist die Kanzlei anhand der in der p2p-Tauschbörse ermittelte IP-Adresse des Anschlusses, von welchem der Titel heruntergeladen worden ist. Dieser wurde dann im Zuge eines Gerichtsverfahrens von der Providerfirma die dazugehörige Adresse zugeordnet. An diese Adresse ist dann die Abmahnung zugestellt worden.
In den Abmahnschreiben wird für die Trak Music GnbR die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 390,00 € gefordert. Der Pauschalbetrag enthält sowohl den Ersatz des entstandenen Schadens als auch die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten.