Abmahnung Notrefun Entertainment Media GmbH
Der Kieler Rechtsanwalt Philipp Marquort geht im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Pornofilmen seiner Mandantin vor. In den meisten Fällen wird den Betroffenen zur Last gelegt, den Film in einer Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Dies sei dadurch geschehen, dass der Film zunächst von dem Internetanschluss des vermeintlichen Filesharers aus dem Netzwerk heruntergeladen worden sein soll. Darauffolgend sei das pornographische Filmwerk erneut in das Netzwerk hochgeladen und anderen Nutzern somit zum Download angeboten worden.
Abmahnung Triple X Entertainment Limited
Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Philipp Marquort auch die Triple X Entertainment Limited in der Wahrung ihrer Urheberrechte. In diesen Fällen geht Rechtsanwalt Marqu_rt ebenfalls gegen Filesharing eines Pornofilmes seiner Mandantin vor. Den Betroffenen wird ebenso vorgeworfen, den Film, wie schon in den Abmahnfällen für die Notrefun Entertainment Media GmbH, von dem auf ihn zugelassenen Internetanschluss aus unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Sowohl in den Abmahnungen für die Notrefun Entertainment Media GmbH als auch für die Triple X Entertainment Limited, fordert Rechtsanwalt Philipp Marqu_rt für seine Mandantin von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dieser beläuft sich auf 750,00 € und enthält sowohl die entstandenen Rechtsanwaltskosten als auch Schadensersatz.