Paulus: Abmahnung des Titels „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama feat. DJ OGB)

Abmahnung Grafton Hold LLP: „Bei mir bist Du schee“ (Ilhama feat. DJ OGB)

Die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte verfolgt aktuell Urheberrechtsverstöße an dem Musikwerk „Bei mir bist Du schee“ der Künstler Ilhama feat. DJ OGB im Auftrag der Grafton Hold LLP.

Die Kanzlei, die bislang noch nicht in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen aufgefallen ist, legt den betroffenen Inhabern des ermittelten Internetanschlusses zur Last, über eine Filesharing-Tauschbörse (z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa) einen Urheberrechtsverstoß an dem Song begangen zu haben.

Der Titel, der seit geraumer Zeit in den deutschen Single-Charts platziert ist, ist außerdem auch auf zahlreichen Chart-Containern enthalten.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht der Grafton Hold LLP verlangt die Berliner Kanzlei für ihre Mandantin von den Betroffenen nicht nur die Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 756,00 €. Die zu zahlende Summe soll sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten enthalten. Nach Angaben der Kanzlei beliefe sich die eigentlich zu zahlende Summer auf 1.249,00 €, welche sich aus 500,00 € Schadensersatz sowie 749,00 € Rechtsanwaltskosten zusammensetze.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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