Abmahnung astragon Software GmbH: „Skiregionen Simulator 2012“
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte verfolgt seit Neuestem Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Tauschbörsen. Dabei geht sie hauptsächlich gegen Rechtsverletzungen an Computerspielen vor. So vertritt sie unter anderem die astragon Software GmbH in der Wahrung derer Rechte an diversen Simulationen.
Gegenstand aktueller Abmahnschreiben ist das PC-Spiel „Skiregionen Simulator 2012“, in welchem der User die Verwaltung einer Schweizer Skiregion innehat und für deren Entwicklung, wirtschaftlich wie selbständig in der Handhabung von Geräten und Fahrzeugen.
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte wirft den Empfängern der Abmahnschreiben vor, das Game aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Darüber hinaus soll das Spiel auch anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein.
Aufgrund dieser unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Software verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 850,00 €.
Abmahnung astragon Software GmbH: „Bau-Simulator 2012“
Außerdem vertritt die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte das Softwareunternehmen in der Wahrung deren Urheberrechte an der Simulation „Bau-Simulator 2012“. Auch dieses PC-Spiel soll von den Abgemahnten aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und auf dieser erneut zum Download bereitgestellt worden sein.
In diesen Fällen fordert die Nimrod Rechtsanwälte ebenfalls die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 850,00 €.
Abmahnung astragon Software GmbH: „Rettungswagen-Simulator 2012“
Des Weiteren mahnt die Berliner Kanzlei auch Filesharing an dem Game „Rettungswagen-Simulator 2012“ für die astragon Software GmbH ab. Die in den Abmahnungen gestellten Forderungen aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung dieser Simulation belaufen sich, wie auch in den anderen Fällen, auf die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 850,00 € zur unmittelbaren Beilegung des Verfahrens.