Rechtsanwalt Rainer Munderloh ist von der RGF Productions Ltd. zur Wahrung der Urheberrechte der Firma bevollmächtigt worden. Diese sollen in zahlreichen Fällen durch Filesharing, insbesondere in Peer-to-Peer-Tauschbörsen, verletzt worden sein.
In denen durch die Kanzlei des Rechtsanwaltes Rainer Munderloh versandten Abmahnungen wird den Empfängern vorgeworfen, pornographische Filme der RGF Productions Ltd. in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Ein solches Bereitstellen zum Herunterladen, was schon durch eine Freigabe auf der eigenen Festplatte geschieht, ist zumeist Folge eines Downloades aus der einschlägigen Filesharing-Plattform.
780,00 € gefordert
Munderloh verlangt für seine Mandantin neben der Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 780,00 €. Dieser wird als ein Angebot dargestellt, da die ursprüngliche Forderung angeblich bei 1.653,30 € liege. Diese setzt sich aus einer fiktiven Lizenzforderung von 600,00 €, 755,80 € Rechtsanwaltskosten, berechnet aus dem zugrunde gelegten Streitwert von 15.000 €, sowie weiteren Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.
Umgang mit Erotikfilm-Abmahnungen
Der Umstand, dass es sich um einen oder gar mehrere pornographische Filme handelt, verleitet erfahrungsgemäß viele Nutzer dazu, auf die Forderungen der abmahnenden Kanzlei einzugehen, ohne sich vorher fachgerecht beraten zu lassen.