Abmahnung für Herrn Reinhold Rutz
Die Kanzlei Lehmann & Reinhard Rechtsanwälte ist von Herrn Reinhold Rutz mit der Abmahnung diverser Onlinehändler beauftragt worden, da diese angeblich Wettbewerbsrecht verletzten. Gerügt werden Verstöße gegen Preisangabenverordnung.
Die abgemahnten Onlinehändler vertreiben gewerblich Klebstoffe im Internet. Ihnen wird vorgeworfen, keine Grundpreise der zum Verkauf angebotenen Artikel nicht in unmittelbarer Nähe zu dem verlangten Endpreis platziert zu haben. § 2 der Preisangabenverordnung sehe aber genau eine derartige Handhabe vor, weshalb in der Nichtangabe der Grundpreise ein Wettbewerbsverstoß der Händler liege.
Die Preisangabenverordnung dient vor allem dem Schutz der Verbraucher. Dessen Position gegenüber den Händlern soll durch Preiswahrheit und Preisklarheit gestärkt werden. Außerdem soll eine bessere Vergleichbarkeit der Preise zum Verbraucherschutz beitragen und den Wettbewerb fördern.
Die gerügten Verstöße gegen die Preisangabenverordnung tragen indes nicht zum Schutz der Verbraucher bei und beeinträchtigen den Händerl Herrn Reinhold Rutz somit in seiner Wettbewerbsstellung. Aus diesem Grunde fordert die Kanzlei Lehmann & Reinhold Rechtsanwälte für ihren Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Abgemahnten. Darüber hinaus fordert sie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten, basierend auf einem Streitwert von 10.000,00 €.