Die international ausgerichtete Wirtschafskanzlei Hengeler Mueller ist von der Burberry Ltd. mit der Abmahnung von Markenrechtsverstößen beauftragt worden. In den Abmahnfällen geht es meist um Verletzungen an den von der Burberry Limited geschützten Wortmarke „Burberry“ sowie an dem typischen „Burberry-Check“, dem engmaschig karierten Muster des Modelabels.
Abmahnungen – Abzocke oder angebracht?
Besonders der Textilmarkt wird von Produktpiraten, welche insbesondere im südeuropäischen und ostasiatischen Raum, aber auch per Internet, vermeintlich originale Markenware vertreiben. Die kostengünstigen Plagiate überschwemmen nicht nur manche Märkte, sondern werden vermehrt auch bei eBay angeboten. Für den Verbraucher ist häufig bei bloßem Betrachten des Produktes nicht ersichtlich, ob es sich um eine Fälschung oder ein Originalfabrikat handelt.
Besonders die Designermarken stehen dabei besonders im Fokus, sodass die entsprechenden Labels und Designer den Markt sehr genau im Blick haben und rigoros gegen Verletzungen ihrer Markenrechte vorgehen. Dies ist auch notwendig, da ein Markenrecht auch verfallen kann, sollte dessen Inhaber den Verstoß über einen längeren Zeitraum dulden.
Genaue Prüfung der Abmahnung ratsam
Dennoch sollte jede Abmahnung gründlich geprüft werden. Schließlich ist es nicht immer eindeutig, ob genau das geschützte Muster verwendet worden ist. Auch die Unterlassungserklärung sollte vor der Unterzeichnung sorgfältigst geprüft werden.