Abmahnung für die Levi Strauss & Co.
Die Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte vertritt die Levi Strauss & Co. in zahlreichen markenrechtlichen Abmahnverfahren. Gerügt wird die unerlaubte Nutzung der als Marke „Arcuate“ eingetragenen Ziernaht des Jeansherstellers.
Die Jeans von Levi Strauss sind bekannt für die geschwungenen Ziernähte an den Gesäßtaschen. In der Form einer fliegenden Möwe zieren sie das Gesäß jeder Levi’s Jeans. Die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte legt nun diversen Einzelhändlern zur Last, die „Arcuate“-Marke verletzt zu haben, indem sie Hosen mit ebendieser geschwungenen Naht in ihrem Laden verkauft haben.
Die Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte beruft sich in den Abmahnungen weiterhin auch auf diverse Urteile, die wegen gleichartiger Verstöße bereits ergangen sind. Allerdings bleibt fraglich, inwieweit eine Verletzung der Marke „Arcuate“ vorliegt. Schließlich sind die meisten zur Zierde angebrachten Nähte an den Gesäßtaschen von Jeans geschwungen und ähneln im Entferntesten der Levi Strauss & Co. Marke.
Von den abgemahnten Einzelhändlern wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der durch das Abmahnverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.405,40 € gefordert. Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte die Offenlegung aller Jeansverkäufe sowie die Vernichtung der noch vorhandenen Restbestände der gerügten Hosen.