Abmahnung der Kanzlei Christoph Schulz
Die Kanzlei Christoph Schulz hat in letzter Zeit zahlreiche eBay-Shopbetreiber abgemahnt. Den auf der Auktionsplattform als Privatperson auftretenden Verkäufern wird vorgehalten, Parfümartikel gewerblich verkauft zu haben.
Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Handeln bei eBay ist nicht pauschal zu ziehen. Nutzt ein Verkäufer eBay gewerblich, so unterliegt er zahlreichen Auflagen bezüglich Informations- und Aufklärungspflichten, insbesondere in Bezug auf die Widerrufsbelehrung. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen.
Eine verbindliche Rechtsprechung zu dieser konkreten Frage gibt es bisher nicht. Die Beurteilung, wann ein Händler nun gewerblich handelt oder wann er noch als Privatverkäufer anzusehen ist, bedarf folglich einer genauen Einzelfallbetrachtung.
So sind auch die Abmahnungen der Kanzlei Christoph Schulz genauestens zu prüfen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 550,00 € zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.