Nachdem im August 2011 der Titel „Angeline“ der Gruppe Groove Coverage bereits von der Kanzlei Schalast & Partner abgemahnt worden ist, werden Urheberrechtsverstöße an diesem Song nun auch durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach verfolgt. Die Verfolgung der Verstöße geschieht im Auftrag der Rechteinhaber DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH.
Den Betroffenen wird in der schriftlichen Abmahnung vorgehalten, das besagte Lied in einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise Emule, Bittorrent, Kaaza oder Limeware) heruntergeladen zu haben und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Gefahr von Folgeabmahnungen
Der Musiktitel ist unter anderem auf dem Sampler „German TOP 100 Single Charts vom 27.06.2011“ erschienen. Mithin ist bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht angebracht, da ein pauschales Schuldeingeständnis zu weiteren Abmahnungen von Titeln des besagten Samplers zur Folge haben könnte.
Gefordert wird neben einer Unterlassungserklärung ein Pauschalbetrag in Höhe von 340,00 €, der damit 50,00 € unter der geforderten Summe für Verstöße an demselben Lied der Kanzlei Schalast & Partner liegt.