Dr. Ecker & Kollegen: Abmahnung wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung in Onlineshop

Abmahnung für die Lemm² media & sales GmbH

Die Augsburger Kanzlei Dr. Ecker & Kollegen Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Lemm² media & sales GmbH Onlinehändler wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen, in ihrem Onlineshop eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben.

Die Lemm² media & sales GmbH ist eine Beratungsagentur, die auf E-Commerce und Marketing im Internet spezialisiert ist. Sie unterstützt Onlineshop-Betreiber im Aufbau ihres Shops, dem Optimieren des Absatzes, der Kundengewinnung und –bindung sowie in der Projektdurchführung.

Den abgemahnten Onlinehändlern wird vorgeworfen, eine veraltete Widerrufsbelehrung in ihrem Online-Shop verwendet zu haben. Die von der Lemm² media & sales GmbH mit der Abmahnung dieser wettbewerbsrechtlichen Verstöße beauftragte Kanzlei Dr. Ecker & Kollegen Rechtsanwälte fordert von den abgemahnten Onlinehändlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten ein. Diesen wird ein Gegenstandswert von 10.000,00 € zugrunde gelegt, sodass ein Netto-Betrag von 651,80 € zu begleichen ist.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Dr. Ecker & Kollegen Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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