Abmahnung Purzel-Video GmbH
Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Purzel-Video GmbH Urheberrechtsverstöße an diversen Werken der Rechteinhaberin. Hauptsächlich betroffen sind dabei pornographische Filme, die von den Abgemahnten aus Filesharing-Tauschbörsen heruntergeladen worden sein sollen.
Die Mandantin, die Purzel-Video GmbH, ist auf den Vertrieb von Erotikfilmen spezialisiert. Gegen ihre Rechte sollen, entsprechend des Abmahnschreiben, die betroffenen Inhaber des von der Kanzlei CSR Rechtsanwälte ermittelten Internetanschluss verstoßen haben. Der in einem p2p-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) begangene Verstoß gegen die Urheberrechte der Purzel-Video GmbH sei durch Download eines Filmes sowie durch das damit verbundene erneute Hochladen in die Tauschbörse begangen worden.
Durch diesen Umstand sieht die Ettlinger Kanzlei den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem sie für ihre Auftraggeberin Ansprüche gegen die Abgemahnten geltend macht. Diese belaufen sich auf Unterlassung und Schadensersatz. So verlangt die Kanzlei CSR Rechtsanwälte die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 1.175,00 € pro Film.