Abmahnung für Herrn Alexander Laios: „Bei meiner Seele“ (Xavier Naidoo)
Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist von Herrn Alexander Laios beauftragt worden, Filesharing an dem Musikwerk „Bei meiner Seele“ (Xavier Naidoo) zu verfolgen. Die Abgemahnten sollen das Album aus einer Filesharing-Tauschbörse zunächst heruntergeladen und dieses dann anderen Nutzern unerlaubt zum Download bereitgestellt haben.
„Bei meiner Seele“ ist bereits das fünfte Studioalbum der deutschen Pop- und Soullegende Xavier Naidoo. Der Mannheimer veröffentlichte das Album Ende Mai 2013. Schon nach Veröffentlichung kletterte „Bei meiner Seele“ auf Platz 1 der deutschen und österreichischen Album-Charts. Für das Album coverte Xavier Naidoo unter anderem den Titel „Junge“ (Die Ärzte).
Den Adressaten der Abmahnschreiben wird von der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgehalten, das Musikwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zunächst hätten die Betroffenen das Werk aus einem P2P-Netzwerk (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anschließend erneut in die Tauschbörse hochgeladen. Hierdurch wurde das Album zudem anderen Nutzern zum Download angeboten, wodurch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spätestens den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt sieht.
Gestützt auf die dargelegten Verstöße gegen das Urheberrecht von Herrn Alexander Laios erhebt die Kanzlei gegenüber den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrages von 750,00 €.
Rabatt bei schneller Zahlung
Erklärt sich der Abgemahnte bereit, umgehend einen Pauschalbetrag zu bezahlen, wird ihm ein Rabatt von 260,00 € gewährt, sodass ein Betrag von 490,00 € zu zahlen ist. Jedoch sollte hierbei vorsichtig vorgegangen werden, da diese Zahlung häufig auch im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der beiliegenden und zumeist zu weit gefassten Unterlassungserklärung verbunden ist. Zudem sollte nicht auf die Prüfung der Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt verzichtet werden.
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