Abmahnung für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
Die Eintrittskarten für die Spiele des amtierenden deutschen Fußball-Meisters sind begehrt. Die Heim- und Auswärtsspiele von Borussia Dortmund waren in den letzten Jahren fast immer ausverkauft und der Ansturm auf die Tickethotline und den Ticket-Onlineshop war enorm. Glücklich konnte derjenige sein, dem es gelang, eine Eintrittskarte für eine Partie der Schwarz-Gelben zu ergattern.
Doch nicht jeder Inhaber einer Tages- oder Dauerkarte erfreute sich auch an der Partie, sondern versuchte, im Internet mit seiner Karte eine horrende Rendite zu machen. Insbesondere für Topspiel-Tickets wurde das zehn- bis zwanzigfache des Kartenpreises bezahlt.
Weiterverkauf von Tickets Verstoß gegen ATGB
Die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA hat nun die Kanzlei Becker & Haumann mit der Abmahnung dieser Verkäufe mandatiert. Gestützt werden die Abmahnungen auf die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des BVB, in welchen die private Weitergabe der erworbenen Eintrittskarte zu dem Zwecke, einen wesentlich höheren Preis als der auf der Karte angegebene verboten ist.
Darüber hinaus wird eine Verletzung der Marke „Borussia Dortmund“ bzw. des Logos „BVB 09“ gerügt. Diese Verletzung der Markenrechte der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA sei durch das Angebot der Karte im Internet geschehen.
Insgesamt fordert die Kanzlei Becker & Haumann Rechtsanwälte die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 800,00 € auf.
Stadionverbot droht
Schlussendlich behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vor, bei einer Nichteinhaltung der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein Stadionverbot gegen den Betroffenen zu verhängen.