Baek Law: Abmahnung der Single „Ich will die Nacht“ (DJ Happy Vibes)

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Abmahnung Happy Vibes Medien- Produktion GmbH: „Ich will die Nacht“ (DJ Happy Vibes)

Im Auftrag der Happy Vibes Medien-Produktion GmbH geht die Kanzlei Baek Law Rechtsanwälte gegen in Filesharing-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße an dem Titel „Ich will die Nacht“ (DJ Happy Vibes) vor.

Der sächsische DJ zählt seit den späten 80er Jahren zu den angesagten DJs im Osten der Republik. „Ich will die Nacht“ ist eine seiner ersten deutschsprachigen Singles, die sich aber dennoch direkt in den Charts platzierte. Unterstützt wurde er bei der Produktion der gegenständlichen Single von der Sängerin Jazzmin.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass sie den Song sowohl aus einem P2P-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- als auch in dieses hochgeladen haben. Hierdurch sei „Ich will die Nacht“ von den Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden, was sich letztlich auch in dem damit verbundenen, erneuten Angebot zum Download des Musikwerks manifestiere.

Die Kanzlei Baek Law Rechtsanwälte fordert für ihre Mandantin von den vermeintlichen Filesharern nicht nur die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung von Schadensersatz. Die zu entrichtende Summe beläuft sich zumeist auf 350,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Baek Law Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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