Kanzlei Amann: Abmahnung des Songs „Believe“ (Mike Nero)

Abmahnung für die Rechteinhaber Andreas Paul und Michael Litzka: „Believe“ (Mike Nero)

Die Kanzlei Amann Rechtsanwälte verfolgt Verstöße am Urheberrecht des Liedes „Believe“ des DJs und Producers Mike Nero im Mandat der Rechteinhaber Andreas Paul und Michael Litzka.

Der Titel, der unter anderem auf dem House und Trance Sampler „Dream Dance Vol. 58“ erschienen ist, soll von den abgemahnten Nutzern aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, Limewire) heruntergeladen worden sein. Außerdem sei der Song wiederum zum Download angeboten worden.

Die Darmstädter Kanzlei verlangt aufgrund der Urheberrechtsverstöße die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages, der Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten umfasst, in Höhe von 450,00 €.

Folgeabmahnungen drohen

Da der von der Kanzlei Amann Rechtsanwälte gerügte Song „Believe“ auf einem Sampler erschienen ist, sollte die Unterlassungserklärung sorgfältig und fachkundig geprüft werden, um weitere Folgeabmahnungen zu vermeiden. Darüber hinaus enthält die den Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung häufig Verpflichtungen, denen sich der Betroffene nicht unterwerfen muss.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Amann Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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